Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Legalisation und Apostille
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Es ist ausreichend, wenn Sie das Originaldokument mitbringen und wir die Kopien selbst fertigen. Sollten Sie die Kopien schon mitbringen, entsteht für die Beglaubigung eine höhere Gebühr, da die Kopien genau mit dem Original abgeglichen werden müssen.
Beglaubigung von Dokumenten:
Falls wir die Kopien fertigen, entstehen Kosten in Höhe von 0,20 € pro Kopie und 3 € je Beglaubigung. Sollten Sie die Kopien bereits selbst angefertigt haben, kostet die Beglaubigung 6 €.
Beglaubigung von Unterschriften:
Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 6 €.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: