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Bauleitplanung

Zuständigkeiten

Fachdienst - Stadtentwicklung und -planung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

  • Bürgerbüro

    Mo.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Di.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Mi.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 18:00 Uhr

    Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Immer durchgehend geöffnet

Ansprechpartner:

Herr Thomas Scharf
Zimmernummer: 102

Fax: +49 2772 7089423
Interne Nummer: +49 2772 708-423
Tel.: +49 2772 708-0
E-Mail: t.scharf(at)herborn.de

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Leistungsbeschreibung

Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

An wen muss ich mich wenden?

Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Raumordnung
  • Baugenehmigung
  • Bauleitplanung
  • Bebauungsplan
  • Flächennutzungsplan