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Baukontrolle

Zuständigkeiten

Fachdienst - Stadtentwicklung und -planung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

  • Bürgerbüro

    Mo.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Di.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Mi.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 18:00 Uhr

    Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Immer durchgehend geöffnet

Ansprechpartner:

Frau Andrea Gräb

Fax: 02772 7089261
Tel.: 02772 708261
E-Mail: a.graeb(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

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Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1717
Fax: 06441 407-1065

E-Mail: bauen-wohnen(at)lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr

Ansprechpartner:

Herr Björn Tropp

Fax: 06441 407-1065
Tel.: 06441 407-2223

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23 Bauen und Wohnen

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1717
Fax: 06441 407-1065

E-Mail: bauen-wohnen(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite: Digitaler Briefkasten

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr

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Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Herr Daniel Philipp
Zimmernummer: 112

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Leistungsbeschreibung

Alle Anlagen im Geltungsbereich der Hessischen Bauordnung sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Diese Pflicht obliegt zunächst grundsätzlich dem Grundstücks- bzw.- Anlageneigentümer oder Nutzer.

Auch die anderen "am Bau Beteiligten", wie Planer, Bauleiter, Ausführende und Nachweisberechtigte oder Sachverständige, haben in der Planungs- und Bauzeit verschiedene Überwachungspflichten.
Nachweisberechtigte und Sachverständige haben hierzu Nachweise oder Bescheinigungen auszustellen und der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Bauaufsichtsbehörde überprüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, sowie die Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten nach eigenem Ermessen in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad und der Bedeutung der Anlage. Bei Sonderbauten werden in der Regel in der Baugenehmigung wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen in bestimmten Turnus angeordnet, soweit sich diese nicht schon aus Sonderbauvorschriften ergeben.

Kontrollen
Zu den Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde gehört auch die Feststellung illegaler Bautätigkeiten und Nutzungen, dh. Maßnahmen für die eine erforderliche Baugenehmigung nicht beantragt wurde oder noch nicht erteilt wurde. Bevor die Bauaufsichtsbehörde repressiv tätig wird, wird sie zunächst Bauvorlagen anfordern, um die materielle Zulässigkeit des Vorhabens prüfen zu können. Dies gilt nicht bei Gefahr im Verzug.
Die Feststellung dieser "Schwarzbauten" erfolgt auf Grund von eigenen Recherchen, aber auch auf Hinweis von anderen Ämtern, Behörden oder Nachbarn.
 

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

Welche Gebühren fallen an?

Es wird eine Gebühr nach Zeitaufwand für die Überprüfungen festgesetzt. Hierzu gehören auch die Zeiten der Vor- und Nachbereitung im Büro und die Fahrtzeiten. Für repressives Einschreiten oder die Anforderung von Bauvorlagen sind Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 3.200,00 Euro vorgesehen.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Bausachverständige
  • Bauaufsicht
  • Bauamt
  • Kontrolle
  • Baustellen
  • Bauen
  • Baukontrolle