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Bauberatung

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1717
Fax: 06441 407-1065

E-Mail: bauen-wohnen(at)lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr

Ansprechpartner:

Herr Björn Tropp

Fax: 06441 407-1065
Tel.: 06441 407-2223

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Fachdienst - Hochbau und techn. Gebäudeunterhaltung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Herr Thomas Weiel

Fax: 02772 7089427
Tel.: 02772 708427
E-Mail: t.weiel(at)herborn.de

Frau Petra Georg
Zimmernummer: 110

Tel.: 02772 708264
Fax: 02772 7089264
Webseite: https://www.herborn.de

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Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Herr Daniel Philipp
Zimmernummer: 112

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Leistungsbeschreibung

  • Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
  • Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
  • Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
  • Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
     

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.

Welche Gebühren fallen an?

Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Bauberater
  • Baumängel
  • Planungsrecht
  • Anbauen
  • Umbauen
  • Planung
  • Baurecht
  • Bebauungsplan
  • Bauen
  • Bebauungsplanfestsetzungen
  • Bauberatung
  • Schadensvermeidung
  • Qualitätssicherungverschiedene Bauweisen