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Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

Leistungsbeschreibung

Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum
Beispiel Heimbewohner.

Teaser

Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Zuständige Stelle

Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Herausgebende Stelle

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.07.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Befreiungelektronischer Personalausweis
  • Handlungsunfähigkeitn
  • P
  • A
  • P
  • Ahandlungsunfähig
  • Krankenhaus
  • Personaldokumenteinwilligungsunfähig
  • Einwilligungsunfähigkeit
  • Pflegeheime
  • P
  • A
  • Ausweis
  • Dauerhafte Unterbringung
  • Personalausweis
  • Ausweispflicht