Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei müssen Sie Name, berufliche Ausbildung und den Werde-gang angeben und nachweisen.
Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich anzuzeigen.
Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein
gesetzliche Vorgabe: unverzüglich
Widerspruch
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Abteilung VI.1
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: