Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
keine
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: