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Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Zuständigkeiten

Fachdienst - Öffentliche Ordnung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Herr Patrick Sassmann
Zimmernummer: 007

Tel.: 02772 708-440
Fax: 02772 708-9440
E-Mail: p.sassmann(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Herr Peter
Zimmernummer: 007

Interne Nummer: 274
Tel.: +49 2772 708274
E-Mail: stadtpolizei(at)herborn.de
Webseite: Herborn.de

Herr Gräb
Zimmernummer: 007

Tel.: +492772 708 442
Interne Nummer: 442
Webseite: Herborn.de
E-Mail: stadtpolizei(at)herborn.de

Frau Gail
Zimmernummer: 007

Tel.: +49 2772 708441
Interne Nummer: 274
E-Mail: stadtpolizei(at)herborn.de
Webseite: Herborn.de

Detailansicht »

Leistungsbeschreibung

Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

Teaser

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Welche Gebühren fallen an?

Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Falsch abgestellte Fahrzeuge
  • Dauerparker
  • Kfz-
  • Verwahrplatz
  • Falschparker abschleppen
  • Autoknast
  • Fahrzeug-
  • Verwahrplatz