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Abfallentsorgernummer Erteilung

Zuständigkeiten

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 42.1 - Industrielle Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung

Marburger Straße 91
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

E-Mail: rp-giessen(at)rpgi.hessen.de

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Leistungsbeschreibung

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Teaser

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Entsorgungsnachweis
  • Behördliche Betriebsnummer
  • Sammelentsorgungsnachweis
  • Kennnummer
  • Gefährliche Abfälle
  • Entsorgung
  • Abfälle
  • Abfallentsorgung
  • Abfallentsorgernummer
  • Begleitschein
  • EntsorgernummerÜbernahmeschein
  • Nachweisverordnung
  • Abfall
  • Entsorger
  • Abfallnachweisverfahren
  • Abfallrechtliche Betriebsnummer
  • Abfallentsorger